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Voller Zugriff

Unbeschränkt dem Zugriff ausgesetzt

Hier lesen Sie die Antwort des Bundesministerium der Justiz vom 23.12.2003 auf unsere damalige Anfrage zum Pfändungsschutz. Was sich jetzt geändert hat, zeigen wir Ihnen auf den folgenden Seiten.

Von Dipl.-Ing. Univ. Christian Seebauer

 

Rückblende: Pfändungsschutz einfach vergessen?

Pfändungsschutz: GerichtsvollzieherGrundsätzlich gelten die Überlegungen für jeden - nicht nur wie beantwortet für Selbstständige.

Das Schreiben vom 23.12.2003 im Wortlaut:

"Sehr geehrter Herr Seebauer,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 12.12.2003.

Frau Bundesministerin der Justiz Brigitte Zypries hat mich gebeten, Ihnen zu antworten. Die im Bundesministerium der Justiz laufenden Überlegungen zum Pfändungsschutz von Kapitallebensversicherungen und anderer Kapitalanlagen befassen sich mit dem von Ihnen angesprochenen Problem, dass Selbstständige für ihre Altersvorsorge Vermögenswerte schaffen, die jedoch unbeschränkt dem Zugriff der Gläubiger ausgesetzt sind.

Hat ein Selbstständiger durch Lebensversicherungen, Immobilien oder andere Kapitalanlagen für sein Alter vorgesorgt und gerät dann in wirtschaftliche Schwierigkeiten, so verliert er diese Vermögenswerte. Er ist dann im Alter auf Sozialhilfe oder die gesetzliche Grundsicherung angewiesen. Dieses Risiko haben Empfänger von Leistungen aus einer gesetzlichen oder betrieblichen Rentenversicherung nicht. Ihnen verbleiben die nicht pfändbaren Ansprüche aus der Rentenversicherung.

Pfändungsschutz: Leeres SchließfachDie Umsetzung eines Pfändungsschutzes für Kapitalanlagen, die der Altersvorsorge dienen, ist aber mit erheblichen Problemen verbunden. So wird etwa gegen das Anliegen, den Pfändungsschutz auf Kapitalanlagen zur Altersvorsorge auszudehnen, grundlegend eingewandt, dem Selbstständigen stehe es frei, sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung zu versichern, um das Risiko einer Altersarmut abzuwenden. Aber auch von denen, die dem Vorhaben grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber stehen, werden bei den Einzelheiten der Umsetzung zahlreiche Fragen aufgeworfen. Dies gilt etwa für das Problem, welche Altersvorsorgeprodukte überhaupt in den Genuss des Pfändungsschutzes kommen sollen, ob über den eigentlichen Begünstigten hinaus auch dessen Familienangehörige von dem Pfändungsschutz profitieren sollen und welche Einschränkungen in der Verfügungsbefugnis über den der Altersvorsorge dienenden Vermögenswert vorzusehen sind.

Die wenigen Ausführungen zeigen, wie komplex die Dinge sind und dass auch die Auswirkungen in anderen Bereichen mitbedacht werden müssen. Deshalb sind noch umfangreiche Arbeiten notwendig, deren Ergebnis derzeit noch nicht hinreichend absehbar ist. Ihre Ausführungen bestätigen, dass die Bemühungen, Selbstständige vor drohender Armut im Alter zu schützen, notwendig sind und dringend weitergeführt werden müssen.Rechtliches zum Pfändungsschutz

Mit freundlichen Grüßen"



Das Originalschreiben als pdf