Bleibt nur noch der Jakobsweg
So dramatisch war es bisher wirklich
Geschäft oder privat: Niemand rechnet damit, dass es jemals zu einer Pfändung kommen könnte. Leider wird vielen Betroffenen erst im Nachhinein klar, dass dann buchstäblich alles weg sein kann.
Von Dipl.-Ing. Univ. Christian Seebauer
Hart gearbeitet und nun?
Stellen Sie sich vor, Sie haben lange Jahre hart gearbeitet, Steuern gezahlt und sich für später etwas zusammengespart. Und plötzlich kommt eine Scheidung beim Privatmann/ Frau, ein unbezahlter Auftrag beim Selbstständigen, uneinbringbare Außenstände, Abgabenrückstände oder Durchgriffshaftung beim Geschäftsführer.
Leider wird vielen Betroffenen erst im Nachhinein klar, dass dann buchstäblich
alles weg sein kann.
Guthaben der privaten Altersvorsorge (Lebensversicherungen etc.) werden heute regelmäßig zur Pfändung herangezogen.
Es bleibt dann in vielen Fällen nicht mehr genug für eine gesicherte Existenz, geschweige denn für einen Neustart oder eine vernünftige private Rente übrig. Hier schafft das Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge neue Perspektiven.
Gesetzliche Rahmenbedingungen sind einzigartig
Auch das neue deutsche Insolvenz(un)recht in der Welt einzigartig. Staatliche Hilfe, Sozialpläne, Subventionen etc. holen sich die ganz großen Konzerne, vielleicht genau die, die zuvor den "kleinen Unternehmer" und Privatmann/ Frau kaputt gemacht haben. Und längst haben die Juristen dieser Konzerne, Holdings und Banken ihre Gesellschaften samt Kapital unangreifbar im Ausland "installiert" und nutzen die Vorteile der verschiedenen Rechtskonstruktionen trickreich aus.
Erst jetzt legt der Staat mit einem neuen Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge nach. Reichlich spät und löchrig wie ein Sieb. Dennoch bietet das deutsche Pfändungsschutzgesetz nicht nur Pfändungsschutz, sondern ungeahnte Möglichkeiten, um der Schuldenfalle zu entrinnen.
Alterseinkünftegesetz ohne Pfändungsschutz?
Die Rentenkassen sind leer. Der Staat ruft offen dazu auf, private Altersvorsorge
zu betreiben. Unglaubliche 21 Seiten stark ist alleine die
Änderungsliste
des Alterseinkünftegesetzes vom
05. Juli 2004. An alles wurde gedacht... ... nur an eines offenbar nicht:
An Pfändungsschutz!
Wer vom Bürger private Vorsorge als Ergänzung zu einem maroden Rentensystem fordert, der sollte ihm in schlechten Zeiten diese Vermögenswerte nicht wieder wegnehmen. Wie dramatisch die Situation für Selbstständige - aber natürlich für jeden anderen auch – bisher war, entnehmen Sie dem Schreiben des Bundesministeriums der Justiz vom 23. Dezember 2003 auf unsere Anregung zu einer Pfändungsgesetzgebung im folgenden Kapitel.
Vorsicht Falle
Der Gesetzgeber räumt zwar generell jedem einen „Umwandlungsanspruch“ bestimmter Altersvorsorgeprodukte ein, doch von Haus aus greift der Pfändungsschutz weder für Altverträge noch für Neuverträge. Eine böse Falle für denjenigen, der sich nicht selbst um die Umwandlung oder den Abschluss gem. §851c ZPO bemühen.
