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Umwandeln und Ansparen

Bis zu 238.000 unpfändbar

Skandalträchtig: Nur wer seine Altersvorsorge frühzeitig umwandelt, profitiert vom neuen Pfändungsschutz. Dem Rest bleibt nur der unpfändbare Ansammlungsbetrag. Für einen Vergleich ein starkes Argument!

Von Dipl.-Ing. Univ. Christian Seebauer

 

Das Alter entscheidet

Pfändungsschutz: Gestaffelt nach AlterSeit dem 26. März 2007 kann jeder im Rahmen einer privaten Rentenversicherung (Altersrente)...

...„nach seinem Lebensalter gestaffelt, jährlich einen bestimmten Betrag unpfändbar... bis zu einer Gesamtsumme von 238.000 Euro ansammeln“

-> Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge

Damit können ggf.

- "alte Lebensversicherungen" oder Teile daraus gerettet werden

- und ohne Gläubigerzugriff neuer Kapitalaufbau betrieben werden.

Pfändungsschutz: VortragDie nachstehende Tabelle zeigt gestaffelt nach Alter, welcher unpfändbare Ansammlungsbetrag aus einer bestehenden Altersvorsorge möglicherweise noch gerettet werden kann und in welcher jährlichen Höhe ein neuer Kapitalaufbau zusätzlich realisiert werden könnte.

Letzterer Betrag kann auch in einer Vergleichsverhandlung mit Gläubigern ein "durchschlagendes" Argument sein. Noch ist unklar, in wie weit das neu geschaffene Recht mit der Insolvenzordnung kollidiert. Vom Grundsatz her dürfte aber auch - abgesehen von der Wohlverhaltensphase - die Neuregelung in der Privatinsolvenz den Handlungsspielraum erhöhen.

Lebensalter unpfändbarer Ansammlungs-betrag pro Lebensjahr (EUR) unpfändbarer Betrag insgesamt (EUR)
18 2.000 2.000
19 2.000 4.000
20 2.000 6.000
21 2.000 8.000
22 2.000 10.000
23 2.000 12.000
24 2.000 14.000
25 2.000 16.000
26 2.000 18.000
27 2.000 20.000
28 2.000 22.000
29 2.000 24.000
30 4.000 28.000
31 4.000 32.000
32 4.000 36.000
33 4.000 40.000
34 4.000 44.000
35 4.000 48.000
36 4.000 52.000
37 4.000 56.000
38 4.000 60.000
39 4.000 64.000
40 4.500 68.500
41 4.500 73.000
Lebensalter unpfändbarer Ansammlungs-betrag pro Lebensjahr (EUR) unpfändbarer Betrag insgesamt (EUR)
42 4.500 77.500
43 4.500 82.000
44 4.500 86.500
45 4.500 91.000
46 4.500 95.500
47 4.500 100.000
48 6.000 106.000
49 6.000 112.000
50 6.000 118.000
51 6.000 124.000
52 6.000 130.000
53 6.000 136.000
54 8.000 144.000
55 8.000 152.000
56 8.000 160.000
57 8.000 168.000
58 8.000 176.000
59 8.000 184.000
60 9.000 193.000
61 9.000 202.000
62 9.000 211.000
63 9.000 220.000
64 9.000 229.000
65 9.000 238.000

 

Über den dargestellten unpfändbaren Ansammlungsbetrag hinaus sind möglicherweise noch weitere Beträge unpfändbar umzuwandeln (3/10tel-Regelung).

Allerdings hat der deutsche Gesetzgeber für den Pfändungsschutz einen engen Rahmen gesetzt (siehe folgende Seiten).

Telefon 08139/ 99 45-38