Pfändungsschutz im Vergleich
Andere Länder - andere Vorteile
Wer geschickt ist, braucht womöglich gar nicht zwischen Pfändungsschutz Luxemburg und Pfändungsschutz Deutschland wählen: Er hat beides!
Von Dipl.-Ing. Univ. Christian Seebauer
Gegenüberstellung zweier Pfändungsschutz-Mechanismen
Bei einer Gegenüberstellung des deutschen Gesetzes zum Pfändungsschutz
der Altersvorsorge mit dem Luxemburger Insolvenzprivileg wird klar, dass hier
ganz unterschiedliche Zielgruppen angesprochen werden.
So kann in der luxemburgischen Gesetzgebung die Absicherung möglicher Zukunftsrisiken gesehen werden und der deutsche Pfändungsschutz könnte sich über die Notbremse hinaus zu einem Ausweg aus der Schuldenfalle entwickeln.
| Deutschland | Luxemburg | |
| Bisher: | Voll pfändbar | Pfändungsschutz |
| Neu: | Nur noch pfändbar wie Arbeitseinkommen (nach Umwandlung) – sonst voll pfändbar | Umwandlung nach deutschem Recht wohl zusätzlich mögl. |
| Ausnahmen: | Unwiderrufliches Bezugsrecht | z.B. Übertriebene Beitragszahlungen |
| Schutz durch: | (Umwandlung) §851c ZPO | Widerrufliches Bezugsrecht |
| Steuerlich: | Bedenklich (Umwandlung) | Unbedenklich |
| Kündbar? | Nein | Ja |
| Beleihbar? | Nein | Ja |
| Verkauf/ Teilverkauf? | Nein | Ja |
| Depotswert verfügbar? | Nein | Ja |
| Abtretbar? | Nein | Ja |
| Verpfändbar? | Nein | Ja |
| Sicherheit für Bank? | Nein | Ja |
| Tilgungsträger | Nein | Ja |
| Wechsel des Versicherungsnehmers mögl.? | Nein | Ja |
| Verfügung des VN? | Nein | Ja |
| Geschützt für nichtverwandte Bezugsberechtigte? | Nein | Evtl. Ja |
| Zielgruppe: | auch bei schlechter Bonität | (momentan) gute Bonität |
Perspektiven des deutschen Pfändungsschutzes
Bei deutschem Pfändungsschutz muss sich der Anleger entscheiden: Entweder oder!
Will er Flexibilität und Verfügungsgewalt über seinen Vertrag behalten...
...oder gibt er unwiderruflich seine Freiheit zu Gunsten des Pfändungsschutzes auf.
Letzteres
dürfte eine breite Bevölkerungsschicht nur als Notbremse annehmen.
Ohnehin dürfte die Rente, die sich aus den Ansammlungsbeträgen ergibt,
für eine wirkliche Altersvorsorge viel zu gering sein.
Dafür bietet der deutsche Pfändungsschutz - wohl vom Gesetzgeber so gar nicht vorgesehen - zahlreiche Fluchtmöglichkeiten aus der Schuldenfalle und darf als Aufruf an Menschen mit schlechter Bonität verstanden werden.
Besser in eine unflexible Altersvorsorge investieren, als Lohn- und Gehalt
pfänden zu lassen!
Perspektiven Luxemburger Pfändungsschutz
Die Luxemburger Variante lässt dem Sparer erst einmal alle Möglichkeiten offen, über seinen Vertrag zu bestimmen, ihn zu gestalten und anzupassen, ohne sich lebenslang auf einen „enteigneten“ Vertrag festzulegen.
Pfändungsschutz hat er nach Luxemburger Recht auch ohne „Umwandlung“ und ohne deutsche Einschränkungen. Eine gewisse Rechtsunsicherheit bleibt.
Eine
so gestaltete Vorsorge mag zwar die Altersvorsorge dem Zugriff der Gläubiger
entziehen. Im Gegenzug dürfte wohl aber dann auch nicht mit Leistungen
wie Hartz IV. etc. zu rechnen sein. Gleiche Überlegungen gelten für
eine Insolvenz. Wer einem Gläubiger etwas vorenthält, darf nicht
mit dessen Wohlverhalten rechnen.
Clevere Anleger könnten künftig allerdings von den Vorteilen gleich beider Rechtssysteme profitieren, indem sie von Haus aus ein Produkt eines Luxemburger Anbieters wählen und im Notfall einen Anspruch auf Umwandlung nach deutschem §851c ZPO geltend machen. Grundsätzlich sollte dies möglich sein.
Unverwertbar dürften auch auf Rendite ausgerichtete Policen sein, die in den ersten Jahren zwar hohe Depotswerte aber nur kleine Rückkaufswerte aufweisen. Oft ein Nachteil – hier ein Vorteil.
Fazit:
Dem Normalbürger sind Vorteile der „EG“ dank der Euro-Einführung und wuchernder Bürokratie kaum zu vermitteln. Auch wurden sie von unserer Politik bisher kaum vermittelt. Selbst Promis gehen nicht mit gutem Beispiel voran, wenn sie ihre Steuern dort bezahlen, wo es am vorteilhaftesten ist. Dennoch ist es legitim, zumindest was den Schutz der eigenen Rücklagen angeht, über den eigenen Tellerrand hinauszusehen.
