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Pfändungsschutz im Vergleich

Andere Länder - andere Vorteile

Wer geschickt ist, braucht womöglich gar nicht zwischen Pfändungsschutz Luxemburg und Pfändungsschutz Deutschland wählen: Er hat beides!

Von Dipl.-Ing. Univ. Christian Seebauer

 

Gegenüberstellung zweier Pfändungsschutz-Mechanismen

Pfändungsschutz: Hier lang... Bei einer Gegenüberstellung des deutschen Gesetzes zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge mit dem Luxemburger Insolvenzprivileg wird klar, dass hier ganz unterschiedliche Zielgruppen angesprochen werden.

So kann in der luxemburgischen Gesetzgebung die Absicherung möglicher Zukunftsrisiken gesehen werden und der deutsche Pfändungsschutz könnte sich über die Notbremse hinaus zu einem Ausweg aus der Schuldenfalle entwickeln.

  Deutschland Luxemburg
Bisher: Voll pfändbar Pfändungsschutz
Neu: Nur noch pfändbar wie Arbeitseinkommen (nach Umwandlung) – sonst voll pfändbar Umwandlung nach deutschem Recht wohl zusätzlich mögl.
Ausnahmen: Unwiderrufliches Bezugsrecht z.B. Übertriebene Beitragszahlungen
Schutz durch: (Umwandlung) §851c ZPO Widerrufliches Bezugsrecht
Steuerlich: Bedenklich (Umwandlung) Unbedenklich
Kündbar? Nein Ja
Beleihbar? Nein Ja
Verkauf/ Teilverkauf? Nein Ja
Depotswert verfügbar? Nein Ja
Abtretbar? Nein Ja
Verpfändbar? Nein Ja
Sicherheit für Bank? Nein Ja
Tilgungsträger Nein Ja
Wechsel des Versicherungsnehmers mögl.? Nein Ja
Verfügung des VN? Nein Ja
Geschützt für nichtverwandte Bezugsberechtigte? Nein Evtl. Ja
Zielgruppe: auch bei schlechter Bonität (momentan) gute Bonität

 

Perspektiven des deutschen Pfändungsschutzes

Bei deutschem Pfändungsschutz muss sich der Anleger entscheiden: Entweder oder!

Will er Flexibilität und Verfügungsgewalt über seinen Vertrag behalten...

...oder gibt er unwiderruflich seine Freiheit zu Gunsten des Pfändungsschutzes auf.

Pfändungsschutz: Rolltreppe nach untenLetzteres dürfte eine breite Bevölkerungsschicht nur als Notbremse annehmen. Ohnehin dürfte die Rente, die sich aus den Ansammlungsbeträgen ergibt, für eine wirkliche Altersvorsorge viel zu gering sein.

Dafür bietet der deutsche Pfändungsschutz - wohl vom Gesetzgeber so gar nicht vorgesehen - zahlreiche Fluchtmöglichkeiten aus der Schuldenfalle und darf als Aufruf an Menschen mit schlechter Bonität verstanden werden.


Besser in eine unflexible Altersvorsorge investieren, als Lohn- und Gehalt pfänden zu lassen!

 

Perspektiven Luxemburger Pfändungsschutz

Die Luxemburger Variante lässt dem Sparer erst einmal alle Möglichkeiten offen, über seinen Vertrag zu bestimmen, ihn zu gestalten und anzupassen, ohne sich lebenslang auf einen „enteigneten“ Vertrag festzulegen.

Pfändungsschutz hat er nach Luxemburger Recht auch ohne „Umwandlung“ und ohne deutsche Einschränkungen. Eine gewisse Rechtsunsicherheit bleibt.

Pfändungsschutz: VortragEine so gestaltete Vorsorge mag zwar die Altersvorsorge dem Zugriff der Gläubiger entziehen. Im Gegenzug dürfte wohl aber dann auch nicht mit Leistungen wie Hartz IV. etc. zu rechnen sein. Gleiche Überlegungen gelten für eine Insolvenz. Wer einem Gläubiger etwas vorenthält, darf nicht mit dessen Wohlverhalten rechnen.

Clevere Anleger könnten künftig allerdings von den Vorteilen gleich beider Rechtssysteme profitieren, indem sie von Haus aus ein Produkt eines Luxemburger Anbieters wählen und im Notfall einen Anspruch auf Umwandlung nach deutschem §851c ZPO geltend machen. Grundsätzlich sollte dies möglich sein.

Unverwertbar dürften auch auf Rendite ausgerichtete Policen sein, die in den ersten Jahren zwar hohe Depotswerte aber nur kleine Rückkaufswerte aufweisen. Oft ein Nachteil – hier ein Vorteil.

 

Fazit:

Dem Normalbürger sind Vorteile der „EG“ dank der Euro-Einführung und wuchernder Bürokratie kaum zu vermitteln. Auch wurden sie von unserer Politik bisher kaum vermittelt. Selbst Promis gehen nicht mit gutem Beispiel voran, wenn sie ihre Steuern dort bezahlen, wo es am vorteilhaftesten ist. Dennoch ist es legitim, zumindest was den Schutz der eigenen Rücklagen angeht, über den eigenen Tellerrand hinauszusehen.

Telefon 08139/ 99 45-38