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Ungleichbehandlung beim Pfändungsschutz

Claudia Roth (Bündins 90/ Die Grünen) | Dr. Silvana Koch-Mehrin (FDP)
Prof. Dr. Fritz Wickenhäuser (Präsident Bund der Selbständigen)

Pfändungsschutz ausgeweitet

Ein Gastbeitrag für www.unpfaendbar.de von Claudia Roth, MdB und
Bundesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Dezember 2007

 

Pfändungsschutz: Claudia Roth "Mit dem im Frühjahr 2007 beschlossenen Gesetz wurde der Pfändungsschutz der Altersvorsorge für Freiberufler und Selbstständige ausgeweitet und aktuellen Entwicklungen angepasst. Immerhin hat es fast ein Jahr gedauert, bis das Gesetz verabschiedet werden konnte.

Der ursprüngliche Entwurf wurde von den Sachverständigen einhellig kritisiert. Dem Fiskus und den Sozialkassen sollte ein nahezu uneingeschränktes Privileg des Zugriffs auf die Altersvorsorge eingeräumt werden.

Der Umfang der Altersvorsorge sah keine Einbeziehung von Hinterbliebenen in den Pfändungsschutz vor. Bestimmte Altersvorsorgeprodukte wie die Lebensversicherung wurden einseitig bevorzugt. Wie kaum bei einem anderen Gesetzesvorhaben der Großen Koalition wurde die einmütige Kritik der Sachverständigen aufgegriffen und es wurde in erheblichem Umfang nachgebessert.

Lediglich bei der Definition von Hinterbliebenen bekam die CDU/CSU in letzter Minute kalte Füße und erinnerte sich an ihre ideologischen Vorbehalte gegenüber Homosexuellen. Bündnis 90/DIE GRÜNEN hatten einen Antrag eingebracht, in dem Hinterbliebene definiert werden als Ehegatten oder Pfändungsschutz: LichtblickeLebenspartner sowie Kinder. Diese Definition entspricht dem Geist des allgemeinen Gleichbehandlungsgebots im Art. 3 des Grundgesetzes. Die Union hatte sich aber dafür entschieden, den Pfändungsschutz von der sexuellen Orientierung abhängig zu machen. Ist die Witwe hetero, schützt der Staat sie vor dem Zugriff der Gläubiger. Ist die Witwe lesbisch, hat sie Pech gehabt und die Gläubiger dürfen sich bei der Hinterbliebenenrente bedienen. Die SPD knickte ein und hat am Ende klein beigegeben. Sie verzichtete auf die Definition der geschützten Hinterbliebenen im Gesetz. Die Koalitionsfraktionen haben sich vor ihrer Verantwortung gedrückt. Damit bleibt es den Gerichten überlassen zu definieren, wer geschützte Hinterbliebene sind.

Jetzt muss jede und jeder seine Rechte einzeln vor Gericht ausfechten. Das wäre einfacher möglich gewesen."

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Die FDP setzt auf selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Handeln der Bürger und setzt sich deshalb für bessere Rahmenbedingungen ein:

Benachteiligungen müssen beseitigt werden

Ein Gastbeitrag für www.unpfaendbar.de von Dr. Silvana Koch-Mehrin, Vorsitzende der FDP im Europäischen Parlament, April 2009.

Pfändungsschutz: Dr. Silvana Koch MehrinDie FDP setzt auf selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Handeln der Bürger, soweit es ihnen möglich ist – auch bei der Altersvorsorge. Das heißt, dass neben der gesetzlichen die betriebliche und die private Altersvorsorge gestärkt werden müssen. So werden eine sichere Altersvorsorge und ein möglichst hoher Lebensstandard auch im Alter nachweislich am besten erreicht.

Dann müssen aber auch die Anreize, für das Alter vorzusorgen, stimmen. Dazu gehört die notwendige Verlässlichkeit, dass diejenigen, die Aufwendungen zur Alterssicherung machen, nicht darum bangen müssen, im Alter auf die Grundsicherung angewiesen zu sein. Deshalb ist es gut, dass vor knapp zwei Jahren der Pfändungsschutz Selbständiger verbessert wurde.

Dennoch gibt es eine Reihe selbständiger Erwerbstätiger, deren Alterssicherung noch nicht hinreichend geregelt ist. Das betrifft vor allem die Solo-Selbstständigen, also Ein-Mann-Unternehmen, deren Anzahl innerhalb von sieben Jahren um rund eine halbe Million auf über 2,3 Millionen angestiegen ist. Zu den Solo-Selbständigen gehören Handwerker, Künstler, Journalisten, Ärzte, Taxifahrer, Landwirte, freiberufliche Lehrer. Mehr als jeder Dritte dieser Gruppe verfügt jedoch über ein monatliches Einkommen von weniger als 1.100 Euro. Gerade für diese Gruppe gilt: Wir müssen die Rahmenbedingungen für eine Alterssicherung der Selbständigen verbessern.

FDP im Europäischen ParlamentEine umfassende Reform des Rechts der Altersabsicherung der Selbstständigen muss die bestehenden Nachteile für eine ausreichende Absicherung der Selbstständigen beseitigen und die Selbstständigen zugleich zu einer ausreichenden Altersabsicherung verpflichten. Dazu gehört, dass auch Selbstständigen der Zugang zur geförderten private Altersvorsorge in Form der „Riester-Rente“ zur Riester-Förderung eröffnet wird. Außerdem muss ihnen die Möglichkeit eröffnet werden, die steuerliche Absetzbarkeit der geförderten Altersvorsorge wie einen Verlustvortrag in Folgejahren geltend zu machen.

Vertrauen in diese Form der Lebensplanung werden die Solo-Selbständigen aber nur haben, wenn ihnen nicht genommen wird, was sie im Interesse der Allgemeinheit zur Altersvorsorge aufgebaut haben. Deshalb müssen die immer noch bestehenden Benachteiligungen der Selbstständigen gegenüber Arbeitnehmern beim Pfändungsschutz der Altersvorsorge in § 850 ff. der Zivilprozessordnung beseitigt werden. Für die Selbstständigen müssen natürlich die gleichen Pfändungsschutzregeln wie für Arbeitnehmer bei privater Altersvorsorge eingeführt werden.

  

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Unbürokratische Regelungen gewünscht, die von jedermann zu durchschauen sind:

Die Spielregeln kennen

Ein Gastbeitrag für www.unpfaendbar.de von Prof. Dr. Fritz Wickenhäuser, Präsident Bund der Selbständigen, Gewerbeverband Bayern e.V., Februar 2009:

Bislang galt, dass ein Selbständiger bei Insolvenz seine gesamte Altersvorsorge auflösen musste, um damit seine Gläubiger zu befriedigen. Folge davon war, dass Unternehmer und ihre Familien oftmals von Altersarmut bedroht waren.

Der Pfändungsschutz der Altersvorsorge bei Selbständigen verhindert Altersarmut, die sonst notdürftig durch Geld der öffentlichen Hand – Stichwort Hartz IV – abgemildert werden müsste. In diesen konkreten Fällen ist ein Pfändungsschutz sinnvoll, unabhängig vomGastbeitrag: Prof. Dr. Fritz Wickenhäuser gewählten Vorsorgeinstrument. Aus der Zielsetzung des Gesetzgebers, die Sozialhilfeträger zu entlasten und die Selbständigen mit den gesetzlich Rentenversicherten gleichzustellen, die Einführung einer Erwerbstätigenversicherung abzuleiten, in der auch Selbständige Pflichtmitglied sein müssen, wäre jedoch fatal. 

Selbständigkeit bedeutet ein hohes Maß an Verantwortung für die eigenen Entscheidungen – selbst wenn diese in die Insolvenz führen. Die eigene Altersvorsorge davon zumindest teilweise auszuklammern, ist alleine schon aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes unseres Grundgesetzes legitim. Nachteil der aktuellen Regelung ist jedoch, dass die Altersvorsorge nur unter Beachtung bestimmter Spielregeln, die viele Selbständige nicht kennen, pfändungssicher ist. Hier wünschen wir uns einfache und unbürokratische Regelungen, die von jedermann zu durchschauen sind.

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