Ungleichbehandlung beim Pfändungsschutz
Claudia Roth (Bündins 90/ Die Grünen) | Dr. Silvana Koch-Mehrin (FDP)Prof. Dr. Fritz Wickenhäuser (Präsident Bund der Selbständigen)
Pfändungsschutz ausgeweitet
Ein Gastbeitrag für www.unpfaendbar.de von Claudia
Roth, MdB und
Bundesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Dezember 2007
"Mit dem im Frühjahr 2007 beschlossenen Gesetz wurde der Pfändungsschutz
der Altersvorsorge für Freiberufler und Selbstständige ausgeweitet
und aktuellen Entwicklungen angepasst. Immerhin hat es fast ein Jahr gedauert,
bis das Gesetz verabschiedet werden konnte.
Der ursprüngliche Entwurf wurde von den Sachverständigen einhellig kritisiert. Dem Fiskus und den Sozialkassen sollte ein nahezu uneingeschränktes Privileg des Zugriffs auf die Altersvorsorge eingeräumt werden.
Der Umfang der Altersvorsorge sah keine Einbeziehung von Hinterbliebenen in den Pfändungsschutz vor. Bestimmte Altersvorsorgeprodukte wie die Lebensversicherung wurden einseitig bevorzugt. Wie kaum bei einem anderen Gesetzesvorhaben der Großen Koalition wurde die einmütige Kritik der Sachverständigen aufgegriffen und es wurde in erheblichem Umfang nachgebessert.
Lediglich bei der Definition von Hinterbliebenen bekam die CDU/CSU in letzter
Minute kalte Füße und erinnerte sich an ihre ideologischen Vorbehalte
gegenüber Homosexuellen. Bündnis 90/DIE GRÜNEN hatten einen
Antrag eingebracht, in dem Hinterbliebene definiert werden als Ehegatten oder
Lebenspartner
sowie Kinder. Diese Definition entspricht dem Geist des allgemeinen Gleichbehandlungsgebots
im Art. 3 des Grundgesetzes. Die Union hatte sich aber dafür entschieden,
den Pfändungsschutz von der sexuellen Orientierung abhängig zu machen.
Ist die Witwe hetero, schützt der Staat sie vor dem Zugriff der Gläubiger.
Ist die Witwe lesbisch, hat sie Pech gehabt und die Gläubiger dürfen
sich bei der Hinterbliebenenrente bedienen. Die SPD knickte ein und hat am
Ende klein beigegeben. Sie verzichtete auf die Definition der geschützten
Hinterbliebenen im Gesetz. Die Koalitionsfraktionen haben sich vor ihrer Verantwortung
gedrückt. Damit bleibt es den Gerichten überlassen zu definieren,
wer geschützte Hinterbliebene sind.
Jetzt muss jede und jeder seine Rechte einzeln vor Gericht ausfechten. Das wäre einfacher möglich gewesen."
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Die FDP setzt auf selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Handeln der Bürger und setzt sich deshalb für bessere Rahmenbedingungen ein:
Benachteiligungen müssen beseitigt werden
Ein Gastbeitrag für www.unpfaendbar.de von Dr. Silvana Koch-Mehrin, Vorsitzende der FDP im Europäischen Parlament, April 2009.
Die
FDP setzt auf selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Handeln der
Bürger, soweit es ihnen möglich ist – auch bei der
Altersvorsorge. Das heißt, dass neben der gesetzlichen die
betriebliche und die private Altersvorsorge gestärkt werden
müssen. So werden eine sichere Altersvorsorge und ein
möglichst hoher Lebensstandard auch im Alter nachweislich am
besten erreicht.
Dann müssen aber auch die Anreize, für das Alter vorzusorgen, stimmen. Dazu gehört die notwendige Verlässlichkeit, dass diejenigen, die Aufwendungen zur Alterssicherung machen, nicht darum bangen müssen, im Alter auf die Grundsicherung angewiesen zu sein. Deshalb ist es gut, dass vor knapp zwei Jahren der Pfändungsschutz Selbständiger verbessert wurde.
Dennoch gibt es eine Reihe selbständiger Erwerbstätiger, deren Alterssicherung noch nicht hinreichend geregelt ist. Das betrifft vor allem die Solo-Selbstständigen, also Ein-Mann-Unternehmen, deren Anzahl innerhalb von sieben Jahren um rund eine halbe Million auf über 2,3 Millionen angestiegen ist. Zu den Solo-Selbständigen gehören Handwerker, Künstler, Journalisten, Ärzte, Taxifahrer, Landwirte, freiberufliche Lehrer. Mehr als jeder Dritte dieser Gruppe verfügt jedoch über ein monatliches Einkommen von weniger als 1.100 Euro. Gerade für diese Gruppe gilt: Wir müssen die Rahmenbedingungen für eine Alterssicherung der Selbständigen verbessern.
Eine
umfassende Reform des Rechts der Altersabsicherung der
Selbstständigen muss die bestehenden Nachteile für eine
ausreichende Absicherung der Selbstständigen beseitigen und die
Selbstständigen zugleich zu einer ausreichenden Altersabsicherung
verpflichten. Dazu gehört, dass auch Selbstständigen der
Zugang zur geförderten private Altersvorsorge in Form der
„Riester-Rente“ zur Riester-Förderung eröffnet
wird. Außerdem muss ihnen die Möglichkeit eröffnet
werden, die steuerliche Absetzbarkeit der geförderten
Altersvorsorge wie einen Verlustvortrag in Folgejahren geltend zu
machen.
Vertrauen in diese Form der Lebensplanung werden die
Solo-Selbständigen aber nur haben, wenn ihnen nicht genommen wird,
was sie im Interesse der Allgemeinheit zur Altersvorsorge aufgebaut
haben. Deshalb müssen die immer noch bestehenden Benachteiligungen
der Selbstständigen gegenüber Arbeitnehmern beim
Pfändungsschutz der Altersvorsorge in § 850 ff. der
Zivilprozessordnung beseitigt werden. Für die Selbstständigen
müssen natürlich die gleichen Pfändungsschutzregeln wie
für Arbeitnehmer bei privater Altersvorsorge eingeführt
werden.
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Unbürokratische Regelungen gewünscht, die von jedermann zu durchschauen sind:
Die Spielregeln kennen
Ein Gastbeitrag für www.unpfaendbar.de von Prof. Dr. Fritz Wickenhäuser, Präsident Bund der Selbständigen, Gewerbeverband Bayern e.V., Februar 2009:
Bislang galt, dass ein Selbständiger bei Insolvenz seine gesamte Altersvorsorge auflösen musste, um damit seine Gläubiger zu befriedigen. Folge davon war, dass Unternehmer und ihre Familien oftmals von Altersarmut bedroht waren.Der Pfändungsschutz der Altersvorsorge bei Selbständigen verhindert Altersarmut, die sonst notdürftig durch Geld der öffentlichen Hand – Stichwort Hartz IV – abgemildert werden müsste. In diesen konkreten Fällen ist ein Pfändungsschutz sinnvoll, unabhängig vom
gewählten Vorsorgeinstrument. Aus der Zielsetzung des
Gesetzgebers, die Sozialhilfeträger zu entlasten und die
Selbständigen mit den gesetzlich Rentenversicherten
gleichzustellen, die Einführung einer
Erwerbstätigenversicherung abzuleiten, in der auch
Selbständige Pflichtmitglied sein müssen, wäre jedoch
fatal. Selbständigkeit bedeutet ein hohes Maß an Verantwortung für die eigenen Entscheidungen – selbst wenn diese in die Insolvenz führen. Die eigene Altersvorsorge davon zumindest teilweise auszuklammern, ist alleine schon aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes unseres Grundgesetzes legitim. Nachteil der aktuellen Regelung ist jedoch, dass die Altersvorsorge nur unter Beachtung bestimmter Spielregeln, die viele Selbständige nicht kennen, pfändungssicher ist. Hier wünschen wir uns einfache und unbürokratische Regelungen, die von jedermann zu durchschauen sind.
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